| 10.07. | Umsatzsteuer Lohnsteuer* Solidaritätszuschlag* Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.* |
Zahlungsschonfrist: bis zum 13.07.2026. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für Juni 2026; bei vierteljährlicher Abführung für das II. Quartal 2026]
| 10.08. | Umsatzsteuer Lohnsteuer* Solidaritätszuschlag* Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.* | 17.08. | Grundsteuer** Gewerbesteuer** |
Zahlungsschonfrist: bis zum 13.08. bzw. 20.08.2026. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck.
[* bei monatlicher Abführung für Juli 2026; ** Vierteljahresrate an die Gemeinde]
Sind Sie bereit, den nächsten Schritt zu gehen?
Ganz gleich, ob es um Ihre Steuererklärung, betriebswirtschaftliche Beratung oder eine komplexe Unternehmensentscheidung geht – wir stehen Ihnen zur Seite. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unser Engagement, um gemeinsam Ihre Ziele zu erreichen.