| 12.10. | Umsatzsteuer Lohnsteuer* Solidaritätszuschlag* Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.* |
Zahlungsschonfrist: bis zum 15.10.2026. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck.
[* bei monatlicher Abführung für September 2026; bei vierteljährlicher Abführung für das III. Quartal 2026]
| 10.11. | Umsatzsteuer* Lohnsteuer* Solidaritätszuschlag* Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.* | 16.11. | Gewerbesteuer** |
Zahlungsschonfrist: bis zum 13.11. bzw. 19.11.2026. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck.
[* bei monatlicher Abführung für Oktober 2026;** Vierteljahresrate an die Gemeinde]
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Ganz gleich, ob es um Ihre Steuererklärung, betriebswirtschaftliche Beratung oder eine komplexe Unternehmensentscheidung geht – wir stehen Ihnen zur Seite. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unser Engagement, um gemeinsam Ihre Ziele zu erreichen.